Stellungnahme des Bündnisses Gewalthilfegesetz BW
Das Gewalthilfegesetz (GewHG) ist in Deutschland im Februar 2025 in Kraft getreten. Es stellt einen Meilenstein in der Bekämpfung geschlechtsspezifischer/ häuslicher Gewalt dar und sieht einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für alle gewaltbetroffenen Frauen und ihre Kinder ab 2032 vor.
Das Land Baden-Württemberg ist verpflichtet, ab 2027 ein bedarfsgerechtes Hilfesystem auf- und auszubauen. Das Bündnis zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes in Baden-Württemberg fordert für die Umsetzung:
Gewalthilfe ausbauen! Bedarfsgerechte, niedrigschwellige und wohnortsnahe Hilfe für alle Frauen und TIN* Personen.
Kernpunkte sind:
- Ausbau des Hilfesystems
- Bedarfsgerechte, niedrigschwellige und wohnortsnahe Unterstützung für alle Frauen
- Sicherstellung von Prävention, Fortbildung und Netzwerkarbeit
- Schnittstellenmanagement
- Anonymität schafft Sicherheit
- Qualitätsstandards und Fachpersonal
- Bewährte Angebote und Strukturen erhalten und stärken
- Niedrigschwelliger Zugang im ländlichen Raum
- Trägervielfalt gewährleisten
- Unabhängigkeit von Eigenanteilen in der Finanzierung
Die gesamte Stellungnahme kann als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Das Bündnis Gewalthilfegesetz Baden-Württemberg (BW) ist ein breiter Zusammenschluss von Landesnetzwerken, Verbänden, Facheinrichtungen und Selbstvertretungen, die sich für einen bedarfsgerechten Ausbau von Schutz- und Beratungsangeboten für von Gewalt betroffene Frauen und TIN*-Personen einsetzen.
Meldung vom 15.07.2026